Bedeckung
Bedeckung
I
Sicherheit
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die grundbücher gegen ihre nicht geringe täxen die erforderliche bedeckung nicht verschaffen18. Jh. Hüttner,TacHyp. I 255
II
Schutzgeleit
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soll ein schiff und gut unter bedeckung oder convoy gehen1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 82