Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bedienen
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Bedewachs
Bedewagen
Bedewein
(Bedeweizen)
Bedezins
Bedezwang
bedhast?
bedichten
bedieben
bediebsen
bedienen
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I 1
ein Amt (Gut) verwalten
- alle officien, als amtmann, scholtheis en borgermeister scheepen etc. bedient1377 NrhAnn. 39 (1883) 37 Anm. 1
- wan nun einer jehrlich scheffen u. schworenschaft bedienet1583 HadelnLR.(Pufendorf) IV 2
- so sollen jährlich vor der ratswahl die amptsherrn des rahts ihres bedienten amptes ... vor dem ... rathe ... gebührende rechnungen ablegen1592 MünsterPolO. 1Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- es seind ... die von Sawnau ... mit dem erbundermarschalkambt begabet ... und sie es auch vil uber hundert jahr hero also wirklich bedient1599 AktGegenref.2 I 524
- daß er rittmaisters, oder hauptmanns befelch ... ein oder mehr mahl bedient, so soll ihme für jedesmahl, daß er solche befelch bedient, ein jahr an der residenz abgereithet werdenDOrdStat. (1606/1740) 116Faksimile - in Google Books
- es haben auch die erbembter ihre erbambter bedient1631 SteirGBl. 1 (1880) 231Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- welchen hof ... ein hoffmann jerlich bedindt17. Jh. Godramstein/Wasserschleben,RQ. 274Faksimile (ca. 86 KB)
- dat recht bedenenoJ. Lasch-Borchling I 161
- dat rijke lant sult gij bedienen u leven langoJ. MnlWB. I 641Faksimile - in Google Books
- Schlüter,WestfProvR. I 118
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I 2
in einem Dienstverhältnis stehen
- und entfähet sein lohn nach wochenzahl, die er bedienet1586 LübStR. I 4 § 5Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586 - in DRQEdit
- die lehrjahr, so ein knecht bedienen soll, seien 4 jahre aneinander1640 Merschel,Rawitsch 23
- dises laster wirdt grösser ... wann es von einem beschicht, so denen eltern der entfuehrten bedientNÖLGO. 1656 II 78 § 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
etwas anwenden; reflexiv mit Genitiv der Sache
- damit dero zunft sich bester gestalt bedienen1653 MünsterGew. 289
- sich der sämbfahrt bedienen1677 ÖW. I 65Faksimile (ca. 44 KB)
- hierauf haben ... grafen von Hardeck sich der ihren besitzenden reichs graffschaften ... zukommenden praerogativen ... bedienet1727 Hoheneck I 295Faksimile - in Google Books
- überhaupt kann der berechtigte ... sich des einwandes ... in der folge nicht mehr bedienen1794 PreußALR. I 5 § 245
Artikel danach:
(bedienlich)
bediensthaftig
(Bedienstigkeit)
Bedienstung
Bediente
Bedientenhure
Bedienung
bediewen
bedig