Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bediente
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(bedienlich)
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(Bedienstigkeit)
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wer zu Dienstleistungen verpflichtet ist, Angestellter, Beamter
- gleich die richtere, fisci, vögte, frohnen, frühere und andere bedienten die bruchtfellige zu denuncieren schuldig1666 Behnes,BeitrMünster 724Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- weil auch der stadtvoigt von den buszen ..., die bedienten, deren er zu seiner dienstes verrichtung bedarf, underhalten muß1681 RevalStR. II IV 152 § 16
- diese bedienten, sie mögen seyn buchhalter, complimentarii, oder nur gemeine handelsdiener1682 Leipzig/Siegel,CJCamb. I 17Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß keiner von unseren beamten oder bedienten ohne ... specialbefehl sothane lands jagten ... sich unternehmen ... solle1685 Münster/Schlüter,WestfProvR. I 177Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn ein vermöglicher unthertan einem beambten oder bedienten aus guten willen ein trinkgeld gibt1721 Bluemblacher 177Faksimile (ca. 110 KB)
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- daß sothane reglementen, männiglich, sowohl den fürsten und ständen, bedienten und unterthanen, in ... gedächtnis bleiben1563 Moser,KreisAbsch. I 295Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gemeiner stadt und hospitals der Augspurger confessionsverwandte bediente1649 Biberach/Lünig,RA. XIII 206Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1693 BremPolO. 33
Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die under eines andern muss und brot, oder belohnung seyende bediente1709 Bern/Mutach 112Faksimile (ca. 151 KB)
- die professores und andere bediente der berlinischen ritteracademie1711 CCPrut. III 246Faksimile - in Google Books
- es sollen die bediente als verwalter und schreiber alle werkeltage ... fleißig aufwarten1722 HambLeihhO. 1
- wären aber abbesagte bediente nicht bey der hand1728 PreußStrandungsO. IV 21
- bediente sind überhaupt alle personen, die gegen leistung gewisser dienste eines anderen kost und lohnes, oder einer bestellung zu genießen haben, insbesondere werden aber die in groser herren eyd und pflicht stehenden personen also genennet1753 Hellfeld I 574Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- man maßt sich an ein strafrecht gegen öffentliche bediente1825 QHambSchiffahrt 771
- Könnecke,RGGesinde 242
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- befehlen allen unseren bedienten u. befehlshabern sowohl in den städten als auf dem lande1664 Bauer,WaldeckWB. 125
- von den vorstehern und bedienten der gemeind ... ist verordnet1698 ErmreuthGemO. 86
- die jenigen persohnen und bedienten, so ... zu diensten und gewissen aembtern bestellet ... worden1701 Sachsse,MecklUrk. 416Faksimile (ca. 147 KB)
- sollen mayern und bedienten deren rechtenden und interessierten nit urteilen können1711 OberhalbsteinLB/ZSchweizR.2 10 (1891) 146
- dero zu den peinlichen sachen bestellten ministris und bedienten ... jedesmal befohlen1717 BrandenbKrimO. II § 6Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- von den bekanntesten obrigkeitlichen bedienten bey den alten Römern1734 Fuhrmann,Öst. IV (III 6) 433
- die fürstl. bedienten vor den regierungen oder hofgerichten1746 Leu,EidgR. IV 486Faksimile - in Google Books
- Knapp,BeitrRWG. 458
- ZRG.2 Germ. 26 (1905) 64
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- worbey wir ... sembtlichen eingesessenen ... aufferlegen dem cleger als unserm bedienten ... allen gehörigen respect ... zu leisten1648 HelgolGerProt. 47
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