Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beeidigungsgewohnheit

Beeidigungsgewohnheit

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  • die ... studenten ... musten schwoͤren ... daß sie der hussitischen sect nicht zugethan waͤren. solche beeidigungs- gewonheit hat bis zu dem erlangten majestaͤt-brief gewaͤhret
    1668 Fugger,Ehrensp. IV Kap. 3