Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beengen
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- nerghen mede beenghen hindern oft letten1435 BremUB. V 278Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
- sullen sie in darumb laden und beengen1437 SchlesLehnsUrk. II 330
- das die nit beengt noch betrengt werden1581 NrhAnn. 75 (1903) 72f.
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