Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Befand
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- bekennen ... das wir mit eindrächtlichem guettem bevante vnnd gesondes libs ... vmb gottes vnd vnser ... selenheile willen den ersamen herrn ... drie gülden jerlichs gelts ... geben1473 FreibDiözArch. 25 (1896) 218
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