Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): befechten
Artikel davor:
befangen
Befanger
befänglich
Befängnis
befängnissen
Befangung
befärben
befassen
Befaste
befechnen
I beeinträchtigen
II angreifen
III "den gerichtlichen Zweikampf kämpfen", durch Kampf entscheiden
IV erkämpfen
V "durch Fechten schaden"
Artikel danach:
(Befechtung)
befehden
Befehder
befehdigen
Befehdung
Befehdungsbrief
Befehdungszeichen
Befehl
Befehlbrief