Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): befehden

befehden

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Nebenformen beve(e)den, -veyd-, -ph-, -fei- 
in Fehde bekämpfen
vgl. unbefehdet
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):