Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Befehlhaber

Befehlhaber


I Beauftragter, Bevollmächtigter, Stellvertreter
-- beauftragter Richter
-- Kommissionär
II Amtsinhaber
III Judenvorsteher
  • über die in unsern fürstenthümern und ländern vermöge unserer habenden hohen regalien vergleiteten juden einen befelch-habern und vorgänger vorordnen
    1650 KleveJudProt. 131
IV Verwalter von Gütern
V wohl wie Superkargo 
VI militärisch
-- eines Schiffes
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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