Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Befehlherr
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(höherer) Amtsinhaber
- durch seiner fürstlichen gnaden diener und befelch-herrn sie [die Untersassen] warnen1660 Wigand,Paderb. III 73Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte