Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Befehlsmann

Befehlsmann

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Beauftragter
  • wo sich die partheien der bevelchman nicht verainen möchten, hat der richter macht von ambts wegen personen darzu [zum Verhör der Zeugen] zu benennen
    1528 ZeigerLRb. 175
II militärisch
  • umschweiffend gesind, die sich mit guter kundschafft auf keinen stand, oder kundlichen befelchsmann ziehen
    1563 Moser,KreisAbsch. I 227
  • dem fechter ... als einem bestallten kriegsmann, dass er zu einem befehlsmann sich brauchen lasse
    oJ. ZWirtFrk. 6 (1862/64) 491