Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): befelgen
Artikel davor:
Befehlnis
Befehlnisbrief
Befehlschein
Befehlschreiben
Befehlschrift
Befehlträger
Befehlung
(Befehlungbrief)
befehlweise
Befehlzettel
I sich oder jemandem etwas zueignen
II übergeben
Artikel danach:
beferpeln
befesten
befestenen
Befestenis
Befestenung
befestigen
Befestigung
Befestung
befillen