Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): befischen
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- hebbet unse twelften deel in deme weere ... dat schulet se uns bevischen laten1369 Schiller-Lübben I 309Faksimile (ca. 249 KB)
- dat water jement bevischede1383 BremUB. IV 28Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
- baide bäch ... hat ... die churfurstliche Pfaltz allain zu befischen1549 BadW. 40Faksimile (ca. 70 KB)
- niemand soll steigen in eines andern garten die hütefäßer zu befischen1611 StolpStat. 246Faksimile (ca. 171 KB)
- zwischen der stadtmühlen und der neuen mühle unterwärts stehet einem jeden frey zu fischen, die anderen teiche aber zu befischen soll gänzlich untersaget seyn bei hoher straffe1666 Benno,Köslin 241
- een meer ... van mijns genadichs heeren weghen bevischtoJ. MnlWB. I 1188Faksimile - in Google Books
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