Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Befohlenschaft

Befohlenschaft

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Schiedsauftrag
  • [wenn eine Mißhelle] vor meyger oder gericht myt beffollenschaft oder ainspraichen vor gearbeyt gewest, so sullen die suynen vor meyger und gericht usgesprochen werden
    1462 LuxembW. 594