Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Befriediger

Befriediger

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Verteidiger
  • wo irgend einer ... einen solchen mutwilligen mann ereilete und gefenglich einbrechte, daß solches demselbigen ... ohn allen nachteil sein soll und nicht anders erkannt ... als ein befriediger gemeines landes
    oJ. CDSiles. 27 S. 192