Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): begammeln
Artikel davor:
beführen
Beführung
Befund
(befundnissen)
Befurchung
Begabbrief
begabeln
begaben
Begaber
Begabung
begammeln
, begamsen
bestehlen
- SchleswHWB. I 273
Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
Artikel danach:
beganfen
Begang
begäng
(Begängde)
(Begänge)
Begangenschaft
begänglich
Begängnis
Begarde