Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beglauben
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I
beglaubigen
- beglawte offenbare schreyber1491 Kretschmann,LeipzOHofg. 51Faksimile (ca. 114 KB)
- begutet oder beglaubt15. Jh. NMittThürSächs. 6, 3 (1842) 77
- vor einem ... beglaubten und bekannten notario1577/83 LünebRef. 715Faksimile - in Google Books
- beglaubte abschrifft1649 Klingner I 589Faksimile (ca. 78 KB)
- dieses zu beglauben ... ein schreiben vom könig1662 Leopold I. Privatbriefe I 61
- beglaubte zeugen1670 Abele,Unordn. I 59Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- einen schrifftlich beglaubten schein1689 Beier,Schelten 101Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- einen guten beruff undt dessen beglaubte kundschafft uff zu weißen1698 ErmreuthGemO. 90
- vorzeigung beglaubter pässe1701 Sachsse,MecklUrk. 412Faksimile (ca. 147 KB)
- aydliche aussag beglaubt machen1707 SudetenHGO. 10Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- eines beglaubten zeugnisses1724 CAustr. IV 161Faksimile - in Google Books
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Partizip als Substantiv
- storesschreiber oder sog. beglaubte1752 KarlsruheJudenO./ZGO.2 15 (1900) 602
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insbesondere (durch Beglaubigung) berechtigen
II
part.
wie glaubwürdig
wie glaubwürdig
- es sollen ... begleubte leute sein, denen man ... auff blosse wort trawen möge1594 Spangenb.,Adelsp. II 103Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1628 Diefenb.-Wülcker 180
Faksimile (ca. 194 KB)
- beglaubtes attest1717 BrandenbKrimO. III § 11Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin