Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Begnadigung

Begnadigung

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I Begabung, Privileg(ierung)
II Straferlaß
-- insbesondere Begnadigungsrecht
  • soll solche begnädigung bey uns stehen
    BadLR. 1588 V 3, 3
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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