Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Begümdigung?
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Begümdigung?
- "so werden die schlechten und geringen Verbrechen, welche über die Landes-Verweisung nicht bestrafft werden, genennet"1733 Zedler III 938Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)