Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beherren

I
  • 1 part. beherrt untertan
  • 2 überwältigen
  • 3 konfirmieren
  • 4 reflexiv: sich einem Herrn verpflichten
  • 1 etwas mit einem Herrn versehen
  • 2 etwas beherrschen, regieren