Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beisatz
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Beisatz
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I
Erläuterung
- mit deutlichen beysatz1707 SudetenHGO. Beschluß § 1Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
III
ein von Kinderlosen angenommenes Kind oder junges Ehepaar, das dann als Erbe eingesetzt wird
- Hess,LuxVk. 309
- Wrede,EifelVk. 124
- ZRhWestfVk. 1 (1904) 143f.
IV
"geschlechtlicher Umgang"
- 1530 SchweizId. VII 1560
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons