Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beisetzen

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nd. bysetten 

I hinzufügen, beigesellen; Geld aufs Spiel setzen
  • all ihr vermögen beysetzen 
    1681 CAustr. I 25
  • eine scharfe clausul beigesetzt worden
    1696 Merschel,Rawitsch 67
  • kan ... ein ... ambtmann beygesetzet ... werden
    1707 SudetenHGO. Art. 2 § 4
II (einen Zwist) beilegen
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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