Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beisprachen
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beisitzlich
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Beisitzrichter
Beisitzung
Beisohn
Beisorge
Beisorger
Beispiel
beisprache
Beisprache
- 1 einen ansprechen um etwas, vor Gericht ziehen
- 2 verleumden. häufig Partizip: übel beleumundet
- 3 jemanden verhören
III Einspruch erheben, anfechten, Näherrecht geltend machen
IV in althochdeutschen Glossen für iudicare, condemnare