Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bekennen

I eingestehen, insbesondere eine strafbare Tat
  • -- zugeben (die Wahrheit einer Behauptung des Klägers)
  • -- insbesondere Schuldverpflichtung
  • -- häufig Partizip
  • -- Schuld auf etwas bekennen, es mit Schulden belasten
  • -- einen Deich b., die Deichpflicht anerkennen
  • -- versprechen
  • -- zahlen
  • -- bekant sin sich als (abgaben)pflichtig bekennen
  • -- quittieren
II (förmlich) erklären, aussagen
  • 1 als Aussteller einer Urkunde (geläufig in der Eingangsformel)
  • 2 als Urteiler, Richter usw. erklären, entscheiden
    • -- jemandem etwas zusprechen
    • -- jemanden erklären, verurteilen
  • 3 durch Aussage (vor Gericht) bekräftigen, aussagen, bezeugen
    • --
    • -- auf einen bekennen gegen ihn aussagen, ihn verraten, angeben
    • -- insbesondere jemanden als Vater eines unehelichen Kindes angeben
  • 4 behaupten
  • 5 bestätigen
    • -- für glaubwürdig erklären
  • 6 anerkennen
    • -- einen in seiner Macht anerkennen
    • -- ein Kind anerkennen
  • 7 eine Rente, einen Zins begründen, feststellen
  • 8 einem etwas bekennen, es ihm geben, zuerkennen, zusprechen, verleihen
  • 9 einen Glauben bekennen, als eigene Überzeugung anerkennen
  • 10 im Zunftrecht
III erkennen, unterscheiden
  • -- anerkennen
  • -- wiedererkennen, feststellen
IV beschlafen
V reflexiv
  • 1 sich schuldig erklären, sich verpflichtet erklären, zugestehen
    • -- sich unterstellen
  • 2 beschließen