Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beklemmen
Artikel davor:
(beklagtigen)
Beklagtin
Beklagtschaft
Beklagtung
Beklagung
(beklammen)
(beklären)
bekleiden
Bekleidung
Beklemmbrief
beklemmen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
fläm. beklimmen, fries. byklema
I
ein Gerichtsverfahren einleiten, jemanden anklagen
- Lasch-Borchling I 192
- Stallaert I 160
Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
V
beklemmt von Ländereien, die fest zu einem Hause gehören, das als Eigentum des Pächters mit Erlaubnis des Landesherrn erbaut ist
- Swart,FriesAgr. 268
Artikel danach:
Beklemmpfennig
Beklemmrecht
(Beklemmung)
(beklippen)
beklopfen
(beklugen)
(Beklugung)
beknien
bekommen