Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bekreuzigen
Artikel davor:
Bekostung
bekräften
bekräftig
bekräftigen
Bekräftigung
Bekräftung
bekränken
Bekränkung
(bekraufen)
bekreischen
mit Kreuzen bezeichnen- 1 zum Zeichen der Beschlagnahme
- 2 zum Zeichen, daß niemand das Gras abfüttern oder darauf gehen soll
II zum Zeichen der Kündigung und des Hausarrestes
Artikel danach:
Bekreuziger
Bekreuzigung
bekreuzküssen
Bekreuzung
bekriegen
(Bekron)
bekronen
bekrönen
(Bekronte)