Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): belästigen

belästigen

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fries. byhlestgia 

I
I 1 bedrücken, schädigen
I 2 jemandem zu nahe treten, beleidigen
II mit Abgaben, Schulden und ähnlichem belasten
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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