Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2beläuten

I durch Glockenläuten eine Versammlung zusammenberufen
  • 1 den Rat
  • 2 das Gericht
II durch Glockengeläut anzeigen
  • 1 ein Verbrechen
  • 2 Feuer
  • 3 ein Gut zur Namhaftmachung des Besitzers
III jemanden friedlos erklären
IV durch Läuten ehren