Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): benachbart

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nd. benabert 

I angrenzend, als Subst. Nachbar
II einer "Nachbarschaft" angehörig
  • sollen zwei benachbarte kinder ... geben vor ihr nachbarrecht 2 daller
    1581 NrhAnn. 75 (1903) 91
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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