Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beneimen
Artikel davor:
Benamsung
(Benamung)
Benamungsgoldgulden
benauen
Benderherr
Benedix
benehmen
Benehmer
Benehmung
(Beneimde)
beneimen
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Nebenform beneinen
I
bestimmen, verordnen
- 1272 BaselUB. II 98
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- SchweizId. IV 479
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
reflexiv: sich widmen
- 1310 SchweizId. IV 479
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Artikel danach:
beneinen
benennen
benenntlich
Benenntnis
Benennung
(beneren)
benethe
benethia
(beneumären)