Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): benennen
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Benamungsgoldgulden
benauen
Benderherr
Benedix
benehmen
Benehmer
Benehmung
(Beneimde)
beneimen
beneinen
- 1 etwas ausdrücklich angeben, bezeichnen
- 2
- 3 wiederholen
- 4 zur Steuer angeben
- 5 zu Lehen geben, insbesondere Anwartschaft verleihen
- -- Lehensstücke aufzählen
- 6 vermachen
- 7 als Widerlage usw. versprechen
- 8 versichern, behaupten, beweisen, bezeugen
III Termin, Frist festsetzen
Artikel danach:
benenntlich
Benenntnis
Benennung
(beneren)
benethe
benethia
(beneumären)
benfrotha
1Bengel