Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beobachten

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-- ein Amt bekleiden
  • 1691 Stieler 11
-- Mißbräuche verfolgen
  • 1671 RhW. II 1 S. 75
-- jemanden behandeln
-- reflexiv: sich nach etwas richten
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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