Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): berechnen

berechnen

hd. berech(en)en, nd. berekenen 

I Rechnung ablegen, durch Rechnung nachweisen, Rechenschaft geben
-- abrechnen
  • veret [he] ute deme hove unde berekenet mit deme anderen nicht
    1296 Nowgorod 25
II eine Sache im Wert berechnen
  • Güter klein und groz, daz allez berechent und gentzlichem besumpt ist an funfthalb malter
    1362 MWirzib. VI 296
  • al neu mül und sag die von alter nicht recht haben die schol man sunder berechen 
    15. Jh. ÖW. VI 225
  • daß sie [Grundstücke] ... weder in jetziger noch in künftiger zeit unter pflugzahl angeschlagen und berechnet werden sollen
    1681 HimmelErde 19 (1907) 117
III anrechnen, berechnen
  • wiedertäufer ... deren verlassene güter ... confisciert eingezogen und uns berechnet ... werden solle[n]
    1572 Winkelmann,RelGemeinsch. 33
  • so möge der creditor als dan ein baz per gulden berechnen 
    1707 ZSchweizR.2 6 (1887) 177 Anm.
  • die denen bürgern etwa zu dictirenden geldstraffe muß der cämmerey ... vor voll berechnet werden
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 184
  • das, was ... der schulde halber abgehet und beständig berechnet und liquidiret wird
    oJ. Sachsse,MecklUrk. 244
IV vor Gericht ziehen
  • daß solche irrungen nicht vor dem grundherrn, sondern vor dem stadtgericht berechnet werden sollen
    1550 Walther,Tract. VIII 8
  • so der richter ainen berechnet umb diepstall oder umb ander unthat
    17. Jh. ÖW. I 312
  • daß die geistlichen lehenschafften für den weltlichen gerichten berechnet werden sollen
    oJ. Walther,Tract. XII 5
V reflexiv: Verwandtschaft nachweisen
  • so ... jemandt sick vor den negsten erven deß vorkopers berekenen ... konte
    nach 1517 Pufendorf IV app. 43
  • derjenige, so sich am allernächsten zu dem verstorbenen, geblüts halben, berechnen und ziehen kann
    1577/83 LünebRef. 730
  • daß in alten lehen die agnaten, so eins namens, schild und helms seyn, wann sie sich schon der sipschafft halber nicht berechnen können, einander succediren mögen
    1621 Sachsse,MecklUrk. 331
VI berechnet rechnungspflichtig
vgl. berechtigen (IV), verrechnet
  • alle beampte alle rentmeister und andere berechnete diener
    1684 DWB. I 1492
-- zu afries. bireknia (Richthofen,WB. 643)

-- reflexiv: sich mit Rechnung vergleichen, abrechnen
vgl. unberechnet
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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