Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Berechnung

Berechnung

  • von berechenunge unmundiger kinder gut
    1400 MagdebFr. I 8, 5
  • von der berechnung der fiskalischen einkünften kann eine ehrsame gemeinde nicht weichen
    1680 MHungJurHist. V 2 S. 296
  • gestrafet mit 12 xr., aus welchen die helfte dem dorfmair zur berechnung zu bezahlen
    1775 Tirol/ÖW. IV 184
  • 1776 QHambSchiffahrt 444
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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