Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Berechtigung

Berechtigung

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  • die Manßfeldische seqvestration und berechtigung im stifft Quedlinburg
    1657 Kretschmann,LeipzOHofg. 141
  • daß ... auch alle andern stritt und berechtigungen vor unserer n.ö. regierung ... fürgenommen werden sollen
    1679 TractIurIncorp. I § 25
  • nach beschehener verbothsintimation und dessen berechtigung 
    1724 GOUnivWien § 34/CAustr. IV
  • wenn sie [die partheyen] ihre sonstigen berechtigungen gegen einander ausführen
    1734 Klingner I 271
unter Ausschluss der Schreibform(en):