Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Berechtigung
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- die Manßfeldische seqvestration und berechtigung im stifft Quedlinburg1657 Kretschmann,LeipzOHofg. 141Faksimile (ca. 119 KB)
- daß ... auch alle andern stritt und berechtigungen vor unserer n.ö. regierung ... fürgenommen werden sollen1679 TractIurIncorp. I § 25Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- nach beschehener verbothsintimation und dessen berechtigung1724 GOUnivWien § 34/CAustr. IV
- wenn sie [die partheyen] ihre sonstigen berechtigungen gegen einander ausführen1734 Klingner I 271Faksimile (ca. 74 KB)