Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): berühmen

berühmen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
nd. berömen 
vgl. beraumen

I behaupten, sich anmaßen
-- sich einer Sache rühmen
II wohlbekannt sein
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):