Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): berufen

I im Rechtsgange: Berufung einlegen, appellieren
  • -- Urteil schelten
II sich auf etwas berufen
  • -- Zuständigkeit geltend machen
III auffordern, laden
  • 1 zusammenrufen, vorfordern
    • -- zur Hilfeleistung
    • -- zur Fron
  • 2 in ein Amt berufen
  • 3 zur Nachfolge berufen
  • 4 zum Zweikampf herausfordern, Schlacht anbieten
IV beschreien, anklagen
  • 1 beschreien
  • 2 beschuldigen, beleumden
V bekannt machen, ausrufen
  • 1 allgemein
    • -- jemanden für bankerott erklären
  • 2 zum Kauf anbieten, aufbieten
    • -- zur Besitzergreifung
  • 3 Lehen aufbieten
  • 4 in die Acht erklären
VI Kunden locken