Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): berufen
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I im Rechtsgange: Berufung einlegen, appellieren
- -- Urteil schelten
II sich auf etwas berufen
- -- Zuständigkeit geltend machen
III auffordern, laden
- 1 zusammenrufen, vorfordern
- 2 in ein Amt berufen
- 3 zur Nachfolge berufen
- 4 zum Zweikampf herausfordern, Schlacht anbieten
IV beschreien, anklagen
V bekannt machen, ausrufen
- 1 allgemein
- -- jemanden für bankerott erklären
- 2 zum Kauf anbieten, aufbieten
- -- zur Besitzergreifung
- 3 Lehen aufbieten
- 4 in die Acht erklären
VI Kunden locken
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