Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Berufgeld

Berufgeld

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berueffgelt 
Gebühr für

I Eintragung und Einrichtung eines gerichtlichen Aufgebotes
II öffentliches Ausrufen
III wie Berufgulden 
  • so ist man auch dem perckhgerichtsbotten ... sein vorder gelt schuldig, deßgleichen berueff gelt, vaͤnnckhnuß oder stockh gelt von den gefanngen
    1532 SalzbBergO. 31r