Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Berufgeld
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Berufer
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berueffgelt
Gebühr für
Gebühr für
I
Eintragung und Einrichtung eines gerichtlichen Aufgebotes
- Unger,SteirWsch. 70
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II
öffentliches Ausrufen
- 1396 AugsbChr. I 106 n. 1
- Lexer I 198
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III
wie Berufgulden
- so ist man auch dem perckhgerichtsbotten ... sein vorder gelt schuldig, deßgleichen berueff gelt, vaͤnnckhnuß oder stockh gelt von den gefanngen1532 SalzbBergO. 31rFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)