Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beruhigung
Artikel davor:
Berufnis
berüften
Berufung
Berufungbrief
Berufungtag
Berufungurkunde
berügen
Berüger
Berügung
beruhen
Beruhigung
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
stillschweigende Zustimmung, Geschehenlassen
zu
beruhen (IV)
- in den besitz des lehens als allod kann ... der vasall nur durch dazwischenkunft eines factums gesetzt werden, wodurch er sich mit beruhigung des lehensherrn die allodialeigenschaft derselben beilegt1811 Weber,Lehnr. IV 734
Artikel danach:
beruhlich
berühmen
Berühmung
berühren
(berührlich)
(Berührte)
Berührung
Berundung
berüsten