Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Besatzzettel

Besatzzettel

  • was sie ... vor thalgüter ... versieden wollten, welches man besetzen heisset und die verzeichnisse besatzzeddul 
    1670 Hondorff,HalleSalzw. 143
unter Ausschluss der Schreibform(en):