Beschickung

nd. beschikking
I Bestimmung, besonders letztwillige
II Besendung
III "Beschickung heißet in Schlesien, wenn ein von dem andern gescholtener vom Adel, den Schmäher durch drey rittermäßige Leute ordentlich beschicket, ob er der Schmähung geständig, und dann vorladet, seine Sache vor dem Ritter-Recht gehörig auszumachen"