Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beschnüren

beschnüren

(bis zur Bezahlung der Verbrauchssteuer) versiegeln?
  • binnen den vier fronfasten, wenn man das ungeld gemeiniglich besitzet und die weine gemeiniglich beschnüret, das schnurgeld davon ... bezahlen
    1593 TrierWQ. 188
unter Ausschluss der Schreibform(en):