Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beschreiben
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Beschonung
beschöpfen
Beschornherr
1beschossen
2beschossen
beschränken
beschrauben
Beschraubung
beschreibbar
(Beschreibbrief)
I schriftlich verzeichnen
- -- Grenzen und Grundstücke
- 1 in die Steuerliste eintragen, (Steuer) veranlagen
- 2 ins Achtbuch eintragen
- 3
- -- "ein eingetragener Mann (z.B. in das Bürgerbuch als Bürger; in ein Hörigenverzeichnis usw.; auch ein angeworbener Mann)"
- -- beschriebener Bruder eingeschriebener Bruder (III)
III schriftlich abfassen; niederschreiben
- -- auch substantiviert
IV beschriebenes Recht geschriebenes Recht
V etwas schreiben an jemanden
VI schriftlich zuweisen; verschreiben
VII schriftlich (vor-)laden
- -- auch substantiviert
VIII Ehrenrühriges über jemanden schreiben
IX reflexiv: sich schriftlich ausweisen