Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beschreien
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(Beschreibbrief)
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(Beschreiber)
Beschreibtag
Beschreibung
I laut anrufen
II die Wände beschreien, als Zeichen der Lebens- und Erbfähigkeit Neugeborener
III öffentlich bekanntmachen
- 1 einen Zwangsverkauf
- 2 Wein oder andere Waren als feil ausrufen
- 3 das Herannahen von Fremden ankündigen
- 4 eine Hochzeit
- 5 eine Heerfahrt ausrufen
- 6 (den Frieden) verkünden
- 7 den Holzbann ausrufen
- 8 ein Gericht ankündigen, gerichtlich laden
- -- "die Gerichtsbeisitzer aufbieten zum Gericht"
IV (bei) öffentlicher Gefahr (Hilfe) rufen
V warnen
VI bergmännisch: einen Durchschlag verkünden
VII jemanden in schlechten Ruf, ins Gerede bringen, verleumden; bezichtigen
VIII in der Rechtsverfolgung
- 1 das Gerüfte erheben
- 2 im übrigen