beschroten
beschroten
I
Münzen beschneiden
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pfennige beschrotten1330 StraßbUB. IV 2 S. 245 Faksimile (PDF)
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wer die phenning beschrotet vnd vs lieset, dem sol man die vinger abslahen vnd in hengken1387 EidgAbsch. I 321 Faksimile
II
die Haare verschneiden, zur Schande
IV
verkürzen, schmälern
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sollen die testierer ... die legata verschaffen, daß die erbschaft dadurch nicht zu viel beschrottet und erscheppft werdeFrankfRef. 1578 IV 6 § 4 Volltext (und Faksimile)