Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beschroten
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Beschreibung
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Beschreimann
beschreiten
Beschreitung
Beschreiung
Beschrieb
Beschrot
beschroten
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I
Münzen beschneiden
- pfennige beschrotten1330 StraßbUB. IV 2 S. 245Faksimile (PDF) - digitalisiert im Rahmen von gallica
- wer die phenning beschrotet vnd vs lieset, dem sol man die vinger abslahen vnd in hengken1387 EidgAbsch. I 321Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
II
die Haare verschneiden, zur Schande
IV
verkürzen, schmälern
- sollen die testierer ... die legata verschaffen, daß die erbschaft dadurch nicht zu viel beschrottet und erscheppft werdeFrankfRef. 1578 IV 6 § 4Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit