Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Besichtgeld

Besichtgeld

Gebühr für den Fleischbeschauer
  • dasz alles ... schweine-vieh von dem darzu bestelten fleischhacker besichtiget werde, ob das fleisch fünnig und hat besichtgeld durch den kaufer zu empfangen
    1736 MHungJurHist. V 2 S. 462