Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Besichtigungsschein

Besichtigungsschein

  • am orte der verunglückung ... könne auch andere ... männer zur besichtigung und würdigung gebraucht, nur muß der von ihnen ... auszustellende besichtigungs- und würdigungsschein ... beschworen werden
    1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 180