Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bestäbeln
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bessern
(Bessernis)
(Besserschaft)
Besserte
Besserung
Besserungsausgabe
Besserungsgebäu
Besserungsgeld
Besserunghaus
best
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mit Überreichung eines Stabes (oder Abnahme eines Eides) in ein Amt einsetzen
- von dem meister der statt, do er in bestebelt hat1480 Mone,QS. III 305Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"