Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bestäten

bestäten

Nebenformen bestätten, besteten; niederdeutsch niederländisch bestaden. bestäten (zu mittelhochdeutsch staete) geht oft mit bestatten (zu mittelhochdeutsch stat) durcheinander

I (einen Gewählten) bestätigen
II etwas bestätigen

II 1 Frieden, Vertrag, Gesetz
II 2 als Besitz bestätigen, anerkennen
II 3 Kauf bestätigen, abschließen
II 4 etwas (eidlich) erhärten, beweisen
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gestehen
  • was der übeltätig mensch also bekennt unnd bestät 
    1499 TirolHGO. 133
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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