Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bestätigen
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I jemanden bestätigen, anerkennen, verpflichten
II etwas bestätigen, bekräftigen
- 1 einen Frieden, Recht befestigen, anerkennen
- 2 einen Besitz bestätigen, anerkennen
- 3 bergmännisch: verleihen, bestätigen
- 4 eine Rechtshandlung, Stiftung, Belehnung usw. bekräftigen, (nachträglich) genehmigen
- 5 insbesondere einen Kauf (obrigkeitlich) genehmigen
- -- befestigen
- 6 ein Urteil bestätigen
- 7 erhärten
- 8
- 9 (gestohlenes Gut) als das seinige erkennen
- 10